Eine Therapie in Hamburg bezahlst du privat oder über das gesetzliche System. Der gesetzliche Weg folgt einer festen Abfolge, deshalb hilft es, die Schritte zu kennen, bevor du ihn gehst. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt vier anerkannte Verfahren: Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte Therapie, Psychoanalyse und seit 2020 die systemische Therapie. Bezahlt wird aber nur bei Therapeut:innen mit Kassensitz, also einem kassenärztlich zugelassenen Praxissitz. Das ist eine Frage der Zulassung, nicht der Qualifikation. Die Kassenärztliche Vereinigung Hamburg betreibt eine eigene Arztsuche, die zugelassene Psychotherapeut:innen auflistet und sich nach den Sprachen filtern lässt, in denen sie arbeiten. Auch deine Hausarztpraxis oder deine Krankenkasse kann dir Namen nennen.
Ein Erstgespräch, die psychotherapeutische Sprechstunde, klärt, ob eine Behandlung nötig ist. Danach folgen bis zu vier Probesitzungen. Anschließend wird bei deiner Krankenkasse eine Therapie beantragt, und der Antrag wird meist innerhalb weniger Wochen bearbeitet. Bewilligte Stunden, die du nicht nutzt, verfallen nach sechs Monaten, und eine Sitzung alle sechs Monate reicht, um die restlichen Stunden zu erhalten.
Auf einen Therapieplatz mit Kassensitz wartest du in ganz Deutschland im Schnitt drei Monate. Die Terminservicestelle ist die zentrale Stelle, die dir innerhalb von vier Wochen nach deiner ersten Anfrage einen Termin für ein Erstgespräch vermitteln soll, danach fragst du wieder selbst bei Praxen mit Kassensitz an. Privat zu zahlen geht meist schneller. Die meisten Therapeut:innen auf It's Complicated arbeiten mit Selbstzahler:innen zu Preisen, die sie selbst festlegen, und können nicht mit der gesetzlichen Krankenkasse abrechnen. Einige bieten allerdings Optionen über die Krankenversicherung an, danach fragst du am besten direkt.
Wenn du gesetzlich versichert bist und keinen Therapieplatz bei einer Praxis mit Kassensitz findest, frag deine Krankenkasse nach Kostenerstattung. Darüber werden Sitzungen bei approbierten Psychotherapeut:innen ohne Kassensitz bezahlt, und Krankenkassen wie die TK sind gesetzlich verpflichtet zu zahlen, wenn eine Psychotherapie notwendig und dringend ist. Dafür musst du nachweisen, dass du mehrere Praxen mit Kassensitz angefragt hast. Notier dir also, wann du wo angefragt hast und was man dir jeweils zur Verfügbarkeit gesagt hat.